Gesundheit & Sicherheit

Wer mit Ton und Glasuren arbeitet, hat mit Rohstoffen zu tun, die gesundheitsgefährlich sein können. Bei der Anwendung von Pulverglasuren können z.B. Feinstäube eingeatmet werden. Als Glasurhersteller lag für uns deshalb von Beginn an die Priorität auf der Produktion von Flüssigglasuren: Was flüssig ist, staubt nicht! Mittlerweile produzieren wir komplett kennzeichnungsfrei, d.h. BOTZ Flüssigglasuren enthalten keine Gefahrstoffe in einer Konzentration, die nach der Gefahrstoffverordung zu kennzeichnen wären.

Blei wurde und wird Glasuren als Flussmittel beigegeben, um den Schmelzpunkt zu senken und bestimmte Effekte zu erzeugen. Gelangt Blei in den Körper kann es sehr gesundheitsschädliche Folgen haben, zumal auch nach dem Brand Blei leicht durch geringe Säuren aus der Glasur gelöst werden kann (Bleilässigkeit). Wir verzichten bei allen BOTZ Produkten konsequent auf die Zugabe von Blei.

Flüssige Glasuren haben den großen Vorteil nicht zu stauben. Pulverglasuren stellen besonders beim selbst Anrühren eine große Gesundheits-Gefährdung dar, weil die Feinstäube die Atemwege belasten. BOTZ Flüssigglasuren dagegen erhalten Sie bereits gebrauchsfertig ohne Staubbelastung.

Cadmium wurde früher unseren Glasuren nicht beigemengt, da es in freier Form gesundheitsschädlich ist. Mittlerweile benutzen wir Cadmium in Zirkonsilikat umhüllt, d.h. es ist gebunden. Die Cadmium-Lässigkeit bei Einschlußpigmenten ist 1000-fach geringer als bei konventionellen Cadmiumglasuren. Auch unsere kräftigen Rot- und Orange-Farben sind daher kennzeichnungsfrei.

Kennzeichnungsfrei bedeutet: das Produkt enthält zwar Rohstoffe, Gefahrstoffe aber nur in einer Konzentration, die nach der Gefahrstoffverordnung nicht zu kennzeichnen sind. BOTZ ist komplett kennzeichnungsfrei

Ungiftig/giftig sind Begriffe, die sich nach der Dosis eines Stoffes orientieren und für die Glasurwelt unpassende Begriffe. Z.B. kann Selen in kleinsten Mengen für den Körper sinnvoll sein, in größeren Mengen ist es sehr schädlich. Keine Glasur ist „ungiftig“, in der englisch sprechenden Welt dürfen allerdings kennzeichnungsfreie Produkte von BOTZ „non-toxic“ genannt werden.

Lebensmittelecht ist kein in der Keramik zu nutzender Terminus, da die individuellen Bedingungen des Auftrags und Brandes einer Glasur mitverantwortlich sind für die Möglichkeit, diese für Gebrauchsgeschirr einsetzen zu können. Manche Glasuren enthalten evtl. keine zu kennzeichnenden Stoffe, sind aber z.B. als matte Glasur aus ästhetischen und hygienischen Gründen nicht unbedingt für Eß- und Trinkgeschirr geeignet. BOTZ empfiehlt im Irdenware-Brennbereich gezielt einige Glasuren für die Innenseiten von Tafelgeschirr, die auch unter ungünstigen Bedingungen keine Gefahr darstellen. Die Serie BOTZ PRO ist komplett für Tafelgeschirr geeignet. Mit wenigen Ausnahmen gilt das auch für die Hochbrandglasuren BOTZ Steinzeug (siehe Piktogramme).

Abgase erzeugt jeder Brand, egal, ob es ein Schrüh- oder Glasurbrand ist, unabhängig von der Ton oder Glasursorte, unabhängig von welchem Hersteller. Diese Abgase enthalten z.B. Kohlenmonoxid, Schwefeloxide und Fluorverbindungen. Brennabgase sind gesundheitsgefährdend und sollten möglichst nicht eingeatmet werden. Sorgen Sie für eine gute Be- und Entlüftung. Es gibt Abluftsysteme von Ofenherstellern oder anderen Anbietern, die über der Brennstelle installiert werden. Geruchsbelastung kann es während des Aufheizens bei einigen Farben zwischen 200 und 300°C geben. Der Geruch ist kein Zeichen für eine zusätzliche Gefährdung, kann aber unangenehm sein und hört bei ca. 400°C wieder auf. Er ist geringer, wenn die Glasur gut durchgetrocknet ist (nach 1 – 2 Tagen). Grundsätzlich gilt: während des Brennvorgangs sich möglichst nicht im Brennraum aufhalten!

Sicherheitsdatenblätter mit allen relevanten Informationen zu unseren Produkten können Sie bei BOTZ direkt anfordern.

 Haben Sie weitere Fragen zum Thema Sicherheit/Gesundheit? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns!